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Message started by Matze on 23.09.13 at 18:40:24

Title: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugschein
Post by Matze on 23.09.13 at 18:40:24

Hallo zusammen,

meine Frage/Problem ist in meinem Vorstellungsthreat leider etwas untergegangen.
Ich möchte mir meine Auspuffanlage gerne selbst konstruieren und stehe gerade vor dem Problem, dass ich nicht weiß woran ich bin. Im Brief meines Rahmens stehen 95 dB soweit ich das im Kopf habe ... sind allerdings österreichische Papiere, die irgendwann dann in deutsche umgetragen werden sollen.
Was steht denn in den deutschen Papieren bei der Laustärke drin? Immer das gleiche oder je nach Lust und Laune des Tüvprüfers.
Können bitte ein paar nachschaun und den genauen Ausdruck (mit Buchstaben in Klammern usw.) aus dem Fahrzeugschein posten.

Vielen Dank

Gruß

Matze



Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by stefan stein on 23.09.13 at 20:36:53

In allen drei Briefen steht das gleiche drin:

Standgeräusch dB(A): 77N
Fahrgeräusch dB(A): 83N

was immer das N hinter der Zahl bedeuten soll ... . Vielleicht sowas wie Norm(messung)? Weiß es jemand?

Grüße,
Stefan


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Matze on 23.09.13 at 20:58:29

Hallo Stefan,

danke für deine schnelle Antwort.

Mich verwundert deine Antwort allerdings, da ich gedacht habe dass die TR1 zu jung für die Unterscheidung in Standgeräusch und Fahrgeräusch ist.

N steht übrigens für National Richtlinie.

Meine Recherchen stützen sich bis jetzt auf folgenden Artikel

http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern

Nach diesem Artikel dürfte die TR1 bei einer heutigen Geräuschmessung 77db(A)+21dB(A)+5dB(A)(Toleranz)=
103 dB laut sein bei 75% Nennleistungsdrehzahl.

@Stefan: Sind deine TR1 alle aus der ersten Modellreihe?
@alle: hat irgendwer was anderes drinstehen?
@Moderator: Danke fürs verschieben ;-)

Ich bin im Übrigen vom Fach drum frag ich so genau nach um meine Grenzen und Möglichkeiten zu kennen.

Gruß und danke

Matze



Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by ha_motorrad on 23.09.13 at 21:43:19

Im Brief meiner TR1 (Bj. 81, 1. Serie) stehen die selben Angaben wie bei Stefan: 77 u. 83

Gruß
Hartmut


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by schlachtwerk on 24.09.13 at 08:06:04

Bei meinem 83er Rahmen steht:
Stand: 90P
Fahr: 86E
Was das auch immer heißt...


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Mr.Frost on 24.09.13 at 09:12:37

In dem Fahrzeugschen meiner Trine steht das Gleiche wie bei Schlachtwerk: 90P / 86E. Bj.83


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by stefan stein on 24.09.13 at 09:46:24


Matze wrote:
@Stefan: Sind deine TR1 alle aus der ersten Modellreihe?


Ja, alle aus 1981.

Gruß,

Stefan


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by burgi32 on 30.09.13 at 11:48:42

Hallo Matze,
in meinem Brief steht Stand-/Fahrgeräusch 94P/83E
Zulassung 14.06.1984 als sgn. Grauimport. (aus NL oder GB weiss es nicht definitiv).
Gruss
Burgi


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Matze on 30.09.13 at 19:49:25

Scheint echt so als gäbs da nen Unterschied zwischen 1. Baureihe und 2. Baureihe in den eingetragenen zulässigen Lautstärken.
Wenn der Artikel aus dem Link recht hat, dürften damit die Moppeds aus Baureihe 1 deutlich lauter sein, legal versteht sich.

Vllt schaff ichs die nächsten Tage mal zum Tüv und lass mich aufklären, was was jetzt offiziell bedeutet.
=> werde ich dann auch hier posten.

Interessant ist eben für mich woher die Graukittel die Daten über ein Motorrad aus dem Ausland für den Innerdeutschen Schein/Brief hernehmen. Österreich hat scheinbar einen Brief, der anders befüllt ist/ andere Daten enthält.

Irgendwer darüber Infos. Gibts sowas wie ne Datenbank?

Gruß

Matze


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Ali on 30.09.13 at 20:25:36

Hallo Matze,
auch meine Tr hat im Brief/Schein 77/83 Db N eingetragen, wie du schon schriebst, ist das N-wie nationale Rili- von sehr entscheidender Bedeutung.
Die Nationale Rili beinhaltete ein völlig anderes Prüf/Messverfahren, plus 21 DB/A und 5 DB Toleranz im Vergleich zur P(olizei) Messung sind mit gutem Willen drin. Ist nicht Rechtsverbindlich , aber halboffizielle Empfehlung an die Prüfenden.
Bei der HU oder bei Kontrollen hab ich da gute Karten, allerdings muss ich immer extra auf den Sachverhalt hinweisen, viele Offizielle wissen nicht, was es mit dem N  auf sich hat. Ist auch schwierig, da gibs eine uralte EWG-Richtlinie(Norm)zum umrechnen , hab die Nr. vergessen. Jedenfalls hat die TR mit dem N Bestandsschutz.
Bei einer Neuausstellung des Briefes -wegen  Mopedanmeldung aus einem anderen Staat - wird dir das N wohl niemand eintragen.
Schlimmer noch: bei Neuaustellung eines Briefes bei Vorlage des alten deutschen original Briefes, weil der alte voll ist oder so, übernehmen die Amtspersonen das N unwissentlich oft nicht. Müssen sie aber, wenn der alte vorliegt. Wer da nicht aufpasst, hat ein Riesenproblem. 83 Db nach P(olizei)messung überschreitet jede TR  sehr locker, das kann dann teuer werden.
Wer das N im Brief hat, sollte also gut drauf aufpassen. Die 2. Serie war übrigens nicht lauter, nur das Messverfahren war anders

Viel Glück beim Tüv, sollte mich wundern wenn die sich nicht querstellen,

Gruß Ali



Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Matze on 30.09.13 at 22:25:32


Ali wrote:
Hallo Matze,
auch meine Tr hat im Brief/Schein 77/83 Db N eingetragen, wie du schon schriebst, ist das N-wie nationale Rili- von sehr entscheidender Bedeutung.
Die Nationale Rili beinhaltete ein völlig anderes Prüf/Messverfahren, plus 21 DB/A und 5 DB Toleranz im Vergleich zur P(olizei) Messung sind mit gutem Willen drin. Ist nicht Rechtsverbindlich , aber halboffizielle Empfehlung an die Prüfenden.
Bei der HU oder bei Kontrollen hab ich da gute Karten, allerdings muss ich immer extra auf den Sachverhalt hinweisen, viele Offizielle wissen nicht, was es mit dem N  auf sich hat. Ist auch schwierig, da gibs eine uralte EWG-Richtlinie(Norm)zum umrechnen , hab die Nr. vergessen. Jedenfalls hat die TR mit dem N Bestandsschutz.
Bei einer Neuausstellung des Briefes -wegen  Mopedanmeldung aus einem anderen Staat - wird dir das N wohl niemand eintragen.
Schlimmer noch: bei Neuaustellung eines Briefes bei Vorlage des alten deutschen original Briefes, weil der alte voll ist oder so, übernehmen die Amtspersonen das N unwissentlich oft nicht. Müssen sie aber, wenn der alte vorliegt. Wer da nicht aufpasst, hat ein Riesenproblem. 83 Db nach P(olizei)messung überschreitet jede TR  sehr locker, das kann dann teuer werden.
Wer das N im Brief hat, sollte also gut drauf aufpassen. Die 2. Serie war übrigens nicht lauter, nur das Messverfahren war anders

Viel Glück beim Tüv, sollte mich wundern wenn die sich nicht querstellen,

Gruß Ali


Halli Ali,

also wäre der "einfachste" Weg für mich nen deutschen Rahmen mit deutschem Brief zu besorgen, der die 77 /83 dBN eingetragen hat. und mit dem dann zur zulassung/Tüv und schaun dass das N drin stehen bleibt.

Ja mit dem Tüv wirds interessant ... bis jetzt war ich immer nur mitm Auto da ... da war der recht kompetent.
Mal kucken was er zu meinem Projekt sagt. TÜV und auch den Cops (falls soweit mal kommt) werd ich das "N" dann schon fachgerecht servieren. Nebenbei: Ich bin Akustik-Ing. => Sollte denen also dann schon ne Story erzählen können ;-)

Grüße und merce

Matze



Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Odin on 01.10.13 at 09:02:03


Matze wrote:
Halli Ali,

also wäre der "einfachste" Weg für mich nen deutschen Rahmen mit deutschem Brief zu besorgen
, der die 77 /83 dBN eingetragen hat. und mit dem dann zur zulassung/Tüv und schaun dass das N drin stehen bleibt.


Grüße und merce

Matze


RICHTIG ..... und auf dem Verkehrsamt GENAU, deren Geschriebenes prüfen ....  
Tip, wenn man einen Fehler beim umschrieben sieht, kann man auf die RICHTIGSTELLEUNG bestehen, das ist ein Reklamation.
Diese kostet Dich kein Geld ....  und das geht auch noch nach einigen Jahren ....

Hatte das schon selber durch gemacht, und war 3xmal hinterreinandder beim Amt, bis auch wirklich ALLE Nummern und Beschreibungen richtig Eingetragen waren, denn oft machen die Damen und Herren es sich auf dem Verkehrsamt zu einfach und tippen was ein, was keiner mehr versteht, und dan kommt es zu wilden Diskussionen mit der Rennleitung.
Ach und die Damen und Herren auf dem Amt, sind da ganz freundlich.



Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by stefan stein on 01.10.13 at 15:00:59


Matze wrote:
also wäre der "einfachste" Weg für mich nen deutschen Rahmen mit deutschem Brief zu besorgen


Das wollte ich schon vorschlagen, habe mich aber nicht getraut. Manche Leute würden wohl vor der Schrauberei zurückschrecken.
Wenn Du aber sowieso was nettes bauen willst, erspart Dir ein passender Rahmen allerhand Formalitäten.

Grüße,
Stefan

mit Trümmerbruch im linken Handgelenk. Hab meine Triumph weggeschmissen.





Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by ha_motorrad on 01.10.13 at 16:53:40

Hallo Stefan,

siehste, wärst du mit der TR1 gefahren ..  ;)
Nein, im Ernst, ich wünsche dir gute Besserung, vor allem dass die Hand wieder voll funktionsfähig wird!

Gruß
Hartmut


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Ali on 01.10.13 at 18:08:37

Matze,
Rahmen umbauen ist wohl insgesamt stressfreier, ich habe noch 3 Stück liegen, 2 mit Brief, wenn ich die noch finde.
Bei Interesse einfach melden, obwohl: das Transportproblem ist wohl eines? DHL macht sowas sicher nicht?

Stefan: gute Besserung natürlich, aber soo übel ist ´ne Triumph auch nicht, dass man die wegschmeißen muss, oder?

nix für ungut, Ali



Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by hornschorsch on 01.10.13 at 19:06:05

Stefan, ist die Hand jetzt doch gebrochen? Weia...

Ali alias Harri ;-) und Hartmut: Mit der TR1 hätte er die guten BT45 draufgehabt, damit wäre er möglicherweise tatsächlich nicht im Regen wegeglitscht...

Gruss,
Schorsch


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Ali on 01.10.13 at 19:29:13

Harri ist eigenlich nicht so schlecht, fast besser als Alfred, wenn da nicht immer der Spruch Käme: fahr den Wagen vor.
Und nachdem ich dieses Jahr den Raud Ättäck 2 auch im Regen gefahren bin: der ist schon rihtig gut.
Gruß Harri, ähh Ali


Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by stefan stein on 01.10.13 at 19:55:21


hornschorsch wrote:
Stefan, ist die Hand jetzt doch gebrochen? Weia...


Ja, hatte ich aber längst befürchtet. Heute war ich dann endlich im Kernspin: Der Mittelhandknochen sieht aus wie wenn man mitten in das Display eines neumodischen Smartphones schiesst. Spider App, heisst das angeblich. Außerdem noch alle möglichen Sehnen angerissen. Da bekommt das Kupplungsziehen plötzlich eine andere Bedeutung.

Grüße,
Stefan




Title: Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Post by Matze on 02.10.13 at 13:25:40

Servus zusammen,

also vorne weg erst mal: Gute Besserung an Stefan. Handgelenk ist scheiße ... ich hoff das läuft bei dir alles ohne Komplikationen

Back to Topic:

In meinem Brief (Österreich) steht:
Nahfeldpegel: 94 dB(A) bei 4950 u/min
Fahrt: 82 dB(A)
Damit würden mit 94 dB(A) P(olizei) eingetragen werden.

Ich war gestern auch beim Tüv:
Also ausschlaggebendes Dokument ist der österreichische Fahrzeugbrief.
Damit => 94 dB(A) (P)

Darum werde ich wahrscheinlich auf einen anderen Rahmen umsteigen ... 94 dB(A) dürfte /möchte) ich allerdings erreichen mit meiner Auspuffanlage => aber sicher ist sicher.

Bike ist eh komplett zerlegt für Motorrevision ... :-)

Off Topic: Hat jemand für mich nen Tipp, wie ich den Rotor der Lichtmaschine von der Kurbelwelle bekomme. (Gewalt hab ich schon probiert)
=> Mehr Gewalt ? :-D

Grüße

Matze