hallo zusmmen,
zur Stassenverkehrszulassungsverordnung national:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/$$ 50, 51ff, 53 u.s.o.
es ist mir ziemlich egal was die sagen beim TUEV. Ein Kumpel in den neuen Ländern hatte erwähnt, des einem Kollegen von ihm die HU verweigert worden war, weil er Stahlflexbremsleitungen verbaut hatte mit ABE !, Willkür, Bananenrepublick.
Im Resultat habe ich eine bessere Sicht nach vorne, ich werde besser von hinten wahrgenommen und ich schone die Bordbatterie.
Ich habe mal recherchiert: philips bietet "zugelassene"LED Frontscheinwerfer Leuchtmittel im Angebot 2Stück für schlappe 92 EUR. Geht es noch?
Im Wesentlichen geht es um die abstrahlende Fläche und weniger um die Leuchtmittel, den die abstahlende Fläche ist entscheidend für die Leuchtwirkung.
Im Übrigend braucht Ihr meiner Lösung nicht zu folgen. Soll jeder für sich entscheiden.
Gruss
Anja