Verstanden, stimmt, ich hab mich mal etwas schlau gemacht:
Zitate:
"[...] Die Zulassungsbehörden geben daher seit dem 01.10.2005 neue, EU-harmonisierte Zulassungsdokumente aus. Kfz-Brief und Kfz-Schein, wie sie bislang jeder Autobesitzer besitzt, gehören damit bald der Vergangenheit an. [...]
[...]Künftig sind im Teil II lediglich die wesentlichen Daten aufgeführt, wie unter anderem Handelsbezeichnung, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Farbe und Hubraum. Statt wie bisher sechs sind hier künftig lediglich zwei namentliche Haltereinträge vorgesehen. Die Anzahl der Vorhalter wird als Ziffer gesondert ausgewiesen. Die für die Zulassung und Kontrolle des Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen des Fahrzeugs werden künftig nicht mehr eingetragen.[...]
Tipp für Oldtimer-Besitzer
Wer einen Oldtimer besitzt und sich bei einer Ummeldung nicht von seinem alten Fahrzeugbrief trennen möchte - beispielsweise weil dort besonders prominente Vorbesitzer eingetragen sind - kann sich den alten Brief von der
Zulassungsstelle ungültig stempeln lassen und mit nach Hause nehmen.[...]
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbun-desamtes. Dort können Sie sich Zulassungsbescheinigung Teil I und II anschauen:
www.kba.deAutomobilclub von Deutschland
www.avd.de"
Quelle:
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,p9l2qfhinhepbxxx~cm.asp