Quote from rolzand on 04.10.11 at 21:59:31:der ADAC sagt anderes:
Ich hab das mit dem eingeschränkten Freizeitgebrauch vor Jahren auf irgendwelchen Webseiten gelesen, als ich mich dafür interessiert habe ein 07er Wechselkennzeichen für die Moppeds anzuschaffen. Habe dann aber davon abgesehen, da man damit offiziell quasi garnicht mehr fahren darf, und fürs H-Kennzeichen waren die Dinger noch nicht alt genug. Möglicherweise wurde das dort auch anders interpretiert als der ACDC das tut. Hat jemand mal den entsprechenden Gesetzestext zur Hand?
Quote:Anders als beim roten Oldtimer-Wechselkennzeichen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen bei der Verwendung. Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeuges ist allerdings nicht gestattet (bei Lkw keine gewerbliche Nutzung).
Da hast du es schon, das ist jetzt eine Interpretationsfrage ob der tägliche Weg zur Arbeit oder gar die Fahrten eines Selbstständigen zu seinen Kunden gewerblich sind...
Quote:Mit dem Zubehör hast du recht, die TR1 darf z.B. nicht als Wohnmobil umgebaut sein ... steht auch da ... oder hab' ich da was falsch verstanden
Wenn es bis 91 einen Umbausatz dafür als Wohnmobil gegeben hätte, dürftest du den auch heute noch anbauen.
Quote:Also stellt sich m.E. nur die Frage: ist die pauschale Versicherung so teuer, dass der Steuervorteil aufgefressen wird? Wäre denen zuzutrauen ...
Das hängt von der Versicherung ab, die bieten wohl mehr oder weniger alle spezielle Tarife für Oldtimer an. Einfach mal bei ein paar anfragen.
Gruss,
Georg