Welcome, Guest. Please Login or Register.
15.05.25 at 14:58:11
Home All forum attachments and linked/autosaved images Help Search Login Register Sprache umschalten für Gäste

Pages: 1 2 
Send Topic Print
Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugschein (Read 8086 times)
Matze
Ex Member



Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugschein
23.09.13 at 18:40:24
 
Hallo zusammen,

meine Frage/Problem ist in meinem Vorstellungsthreat leider etwas untergegangen.
Ich möchte mir meine Auspuffanlage gerne selbst konstruieren und stehe gerade vor dem Problem, dass ich nicht weiß woran ich bin. Im Brief meines Rahmens stehen 95 dB soweit ich das im Kopf habe ... sind allerdings österreichische Papiere, die irgendwann dann in deutsche umgetragen werden sollen.
Was steht denn in den deutschen Papieren bei der Laustärke drin? Immer das gleiche oder je nach Lust und Laune des Tüvprüfers.
Können bitte ein paar nachschaun und den genauen Ausdruck (mit Buchstaben in Klammern usw.) aus dem Fahrzeugschein posten.

Vielen Dank

Gruß

Matze

 
 
Top of page
  IP Logged
stefan stein
TR1 Board Senior Member
****




Posts: 316
Gender: male

Bike: TR1., RSV1000 Tuono, Cagiva V-Raptor 1000
Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #1 - 23.09.13 at 20:36:53
 
In allen drei Briefen steht das gleiche drin:

Standgeräusch dB(A): 77N
Fahrgeräusch dB(A): 83N

was immer das N hinter der Zahl bedeuten soll ... . Vielleicht sowas wie Norm(messung)? Weiß es jemand?

Grüße,
Stefan

 
 

Kein Zweifel: Ich bin aus der Eifel.
Lassen sie mich Arzt, ich bin durch.
Top of page
Email View Profile   IP Logged
Matze
Ex Member



Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #2 - 23.09.13 at 20:58:29
 
Hallo Stefan,

danke für deine schnelle Antwort.

Mich verwundert deine Antwort allerdings, da ich gedacht habe dass die TR1 zu jung für die Unterscheidung in Standgeräusch und Fahrgeräusch ist.

N steht übrigens für National Richtlinie.

Meine Recherchen stützen sich bis jetzt auf folgenden Artikel

http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/ger%C3%A4uschgrenzwerte-bei-motorr%C3%A4dern

Nach diesem Artikel dürfte die TR1 bei einer heutigen Geräuschmessung 77db(A)+21dB(A)+5dB(A)(Toleranz)=
103 dB laut sein bei 75% Nennleistungsdrehzahl.

@Stefan: Sind deine TR1 alle aus der ersten Modellreihe?
@alle: hat irgendwer was anderes drinstehen?
@Moderator: Danke fürs verschieben Wink

Ich bin im Übrigen vom Fach drum frag ich so genau nach um meine Grenzen und Möglichkeiten zu kennen.

Gruß und danke

Matze

 
 
Top of page
  IP Logged
ha_motorrad
TR1 Board God Member
*****




Posts: 513
Gender: male

Bike: TR 1
Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #3 - 23.09.13 at 21:43:19
 
Im Brief meiner TR1 (Bj. 81, 1. Serie) stehen die selben Angaben wie bei Stefan: 77 u. 83

Gruß
Hartmut

 
 

Top of page
Email View Profile   IP Logged
schlachtwerk
Ex Member



Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #4 - 24.09.13 at 08:06:04
 
Bei meinem 83er Rahmen steht:
Stand: 90P
Fahr: 86E
Was das auch immer heißt...

 
 
Top of page
  IP Logged
Mr.Frost
TR1 Board Senior Member
****




Posts: 332
Gender: male

Bike: Yamaha TR1, BMW K100LT
Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #5 - 24.09.13 at 09:12:37
 
In dem Fahrzeugschen meiner Trine steht das Gleiche wie bei Schlachtwerk: 90P / 86E. Bj.83

 
 

Glück auf!

Volker


Ein Motorrad kann nie zweizylindrig genug sein!

--------------------------------------
Gott schütze mich vor Sturm und Wind
und Dingen die von Apple sind!
Top of page
View Profile WWW   IP Logged
stefan stein
TR1 Board Senior Member
****




Posts: 316
Gender: male

Bike: TR1., RSV1000 Tuono, Cagiva V-Raptor 1000
Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #6 - 24.09.13 at 09:46:24
 
Quote from Matze on 23.09.13 at 20:58:29:
@Stefan: Sind deine TR1 alle aus der ersten Modellreihe?



Ja, alle aus 1981.

Gruß,

Stefan

 
 

Kein Zweifel: Ich bin aus der Eifel.
Lassen sie mich Arzt, ich bin durch.
Top of page
Email View Profile   IP Logged
burgi32
Ex Member



Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #7 - 30.09.13 at 11:48:42
 
Hallo Matze,
in meinem Brief steht Stand-/Fahrgeräusch 94P/83E
Zulassung 14.06.1984 als sgn. Grauimport. (aus NL oder GB weiss es nicht definitiv).
Gruss
Burgi

 
 
Top of page
  IP Logged
Matze
Ex Member



Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #8 - 30.09.13 at 19:49:25
 
Scheint echt so als gäbs da nen Unterschied zwischen 1. Baureihe und 2. Baureihe in den eingetragenen zulässigen Lautstärken.
Wenn der Artikel aus dem Link recht hat, dürften damit die Moppeds aus Baureihe 1 deutlich lauter sein, legal versteht sich.

Vllt schaff ichs die nächsten Tage mal zum Tüv und lass mich aufklären, was was jetzt offiziell bedeutet.
=> werde ich dann auch hier posten.

Interessant ist eben für mich woher die Graukittel die Daten über ein Motorrad aus dem Ausland für den Innerdeutschen Schein/Brief hernehmen. Österreich hat scheinbar einen Brief, der anders befüllt ist/ andere Daten enthält.

Irgendwer darüber Infos. Gibts sowas wie ne Datenbank?

Gruß

Matze

 
 
Top of page
  IP Logged
Ali
TR1 Board Extraterrestrial Member
**********




Posts: 1279

Bike: TR 1
Re: Lautstärke Beschränkung der TR1 im Fahrzeugsch
Reply #9 - 30.09.13 at 20:25:36
 
Hallo Matze,
auch meine Tr hat im Brief/Schein 77/83 Db N eingetragen, wie du schon schriebst, ist das N-wie nationale Rili- von sehr entscheidender Bedeutung.
Die Nationale Rili beinhaltete ein völlig anderes Prüf/Messverfahren, plus 21 DB/A und 5 DB Toleranz im Vergleich zur P(olizei) Messung sind mit gutem Willen drin. Ist nicht Rechtsverbindlich , aber halboffizielle Empfehlung an die Prüfenden.
Bei der HU oder bei Kontrollen hab ich da gute Karten, allerdings muss ich immer extra auf den Sachverhalt hinweisen, viele Offizielle wissen nicht, was es mit dem N  auf sich hat. Ist auch schwierig, da gibs eine uralte EWG-Richtlinie(Norm)zum umrechnen , hab die Nr. vergessen. Jedenfalls hat die TR mit dem N Bestandsschutz.
Bei einer Neuausstellung des Briefes -wegen  Mopedanmeldung aus einem anderen Staat - wird dir das N wohl niemand eintragen.
Schlimmer noch: bei Neuaustellung eines Briefes bei Vorlage des alten deutschen original Briefes, weil der alte voll ist oder so, übernehmen die Amtspersonen das N unwissentlich oft nicht. Müssen sie aber, wenn der alte vorliegt. Wer da nicht aufpasst, hat ein Riesenproblem. 83 Db nach P(olizei)messung überschreitet jede TR  sehr locker, das kann dann teuer werden.
Wer das N im Brief hat, sollte also gut drauf aufpassen. Die 2. Serie war übrigens nicht lauter, nur das Messverfahren war anders

Viel Glück beim Tüv, sollte mich wundern wenn die sich nicht querstellen,

Gruß Ali

 
 

Top of page
Email View Profile   IP Logged
Pages: 1 2 
Send Topic Print