Moin Max,
es mag ja sein, das es dieses schon gibt.
Aber ich möchte Dich auch schon mal waren, das es nichts wird.
Warum ??
Nun .... mit der Montage einer Verkleidung, muss Du einen Einzelabnahme nach §21 StVo und §19der StVo überleben, und wenn ich mich noch richtig erinnere, lebst Du in Hessen, damit wird Du noch mehr Probleme bekommen, weil es dort seit ca. 2 Jahren die Neuregelung des §21StVo gibt mit der Marburger-Biedenkopf Regelung.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21.phphttp://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.phphttp://www.marburg-biedenkopf.de/auto-verkehr/einzelgenehmigungen-betriebserlaubnisse/Das ganze hatte ich schon für jemanden anders, in einen anderem Forum rausgesucht, der war total enttäuscht.
kann Dir aber schon mitteilen, das man es, mit viel Glück, und einen sachkundigen Prüfer, der was auch von den richtigen Formulierungen versteht schaffen kann.
Aber viele Prüfer haben vor diesen Aufwand keine Lust mehr.

Das wird auch bald für ganze D-Land gültig