Lars Springmann(Guest)
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Ich habe inzwischen selbst etwas beim TÜV recherchiert: Stummellenker (wie auch alle anderen Lenker, denke ich) sollen so montiert sein, dass man sich mit den Händen am Griff nicht die Finger klemmt. Bei Begrenzung des Lenkeinschlages muss ein Wendekreis innerhalb 12,30 m gewährleistet sein. Eigenbaubegrenzer sind OK, solange sie stabil und fest sind (/sich nicht beim ersten Einschlag verbiegen, klar). Am Lenkkopf geschweißte Lösungen sind tabu. Der erste TÜV-Mensch, den ich am Hörer hatte, hat noch folgendes Problem ins Spiel gebracht: Bleibt die Maschine beherrschbar/steuerbar, wenn ein schmalerer Lenker angebracht wird? Es gebe kein Mindestmaß für die Lenkerbreite, also Ermessensspielraum des Prüfers. Bei Zweifel müsse ein nicht ganz kurzer (und wahrscheinlich nicht ganz billiger) Fahrtest über öffentliche Straßen erfolgen. Der erste TÜV-Mensch hat mich allerdings an einen zweiten verwiesen (den eigentlichen Experten). Der hat etwas gelacht, als ich ihm von dem Fahrtest erzählt habe. Er meinte auch, dass die TR1 ja eher gemütlich wäre und er da kein Problem sähe. Zum Eintrag von Ochsenaugen: Ochsenaugen als alleinige Blinker hängen nicht von der Lenkerbreite ab, sondern von der Erkennbarkeit bei auf dem Krad sitzendem Fahrer. Offenbar haben schmale Fahrer hier bessere Chancen. Beide Blinker sollen erkennbar bleiben, selbst wenn der Betrachter (sprich: TÜV-Mensch) sich nicht direkt hinter dem Krad befindet. sondern bis zu 5° seitlich abweicht (ich habe allerdings nicht gefragt, wie diese 5° gemessen werden oder aus welchem Abstand man sich die Sache anschaut). Der Eintrag bleibt wohl in hohem Maße der Einschätzung des TÜV-Sachverständigen überlassen.
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