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ochsenaugen (Read 3816 times)
dieter(Guest)
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ochsenaugen
28.04.05 at 17:18:00
 
kann mir jemand sagen ob man ochsenaugenblinker ohne hintere blinker eingetragen bekommt?wie?

 
 
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Torsten(Guest)
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ochsenaugen
Reply #1 - 29.04.05 at 01:29:00
 
Hallo, welches Baujahr?
gruß Torsten

 
 

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Ali Schneider(Guest)
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ochsenaugen
Reply #2 - 29.04.05 at 20:01:00
 
Es hängt wohl entscheidend vom Tüv-Mensch ab, meiner (Tüv Rotenburg bei Bremen)hat mir die Hella-Ochsenaugen sogar ohne Eintragung abgekauft, nur die Betriebserlaubnis muss ich mitführen.
Es besteht offensichtlich Ermessens-Spielraum,ich würde vorab anfragen.
Gruß Ali

 
 
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Torstan(Guest)
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ochsenaugen
Reply #3 - 29.04.05 at 20:53:00
 
Das hängt in erster Linie vom Alter der Maschine ab, ich hab leider mein TÜV-Buch verliehen, aber ich glaube alles was vor 1983 gebaut worden ist braucht keine hinteren Blinker! Man muss dem TÜV Onkel nur die Paragraphen um die Ohren hauen dann trägt der das ein, oder eine Bestätigung warum er es nicht tut, mit Namen und unterschrift, und dann einen Anfrage bei der Zentrale, dann tut der das schon, oder er bekommt eine Schulung auf Auge gedrückt. Da sind die nicht scharf drauf. Man muss nur frech sein, wenn man ganz sicher ist!
nächste Woche hab ich die Bestimmungen wieder schwarz auf weiß!
Lasst Euch nicht verarschen!
Gruß Torsten

 
 
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Gerd(Guest)
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Bike: TR1 (1981), XS 650 (1983)
ochsenaugen
Reply #4 - 29.04.05 at 23:36:00
 
Ein freundlicher Gruß von der DEKRA:
Ab Erstzulassung 01.01.87 sind zusätzlich zu den Ochsenaugen als vordere Blinker fest angebaute hintere Vorschrift. ( §54 StVZO Abs. 1a). D.h., TR1`s sind im Regelfall nicht betroffen, Ochsenaugen am Lenker reichen.
Gruß Gerd

 
 

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Ralph(Guest)
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ochsenaugen
Reply #5 - 01.05.05 at 08:28:00
 
Hallo Dieter,
ich war letzte Woche beim Tüv und habe mir meinen Lenker, Stahlflex Bremsleitungen und Kellermannblinker eintragen lassen. Der Onkel beim Tüv hat mir dann die Story erzählt das ich hinten keine Blinker dran machen darf ( Kellermann micro ) da die vorderen Blinker nach vorn und Hinten strahlen. Er hat dann noch sein Maßband herrausgehohlt und den Abstand zwischen den hinteren Blinkern gemessen, ich habe sie an der Stelle angebaut wo die Orginal Blinker waren, jetzt sind sie eingetragen Wink
Gruß Ralph

 
 
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torsten(Guest)
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ochsenaugen
Reply #6 - 01.05.05 at 16:15:00
 
hi Leute,
na ja das war wieder üblicher Schwachsinn, man darf an beleuchtung an das Ding alles dranbauen was nicht verboten ist, es muss nur forschritsmäßig funktionieren. Wenn mann ochsenaugen und vordere Blinker und hintere Blinker und auch noch zwei Mini Blinker an den Sattel schrauen möchte, und alle ein CE Zeichen haben, dann darf man das, es müssen nur die Abstände stimmen, untereinander und zur Fahrbahn und alle müssen es tun.
Na ja, wer aber so was macht würde wohl auch mit der Teletubbi-Mütze fahren.
Der entscheidende Satz ist der, alles was nicht verboten ist und was nicht ausdrücklichen Regeln unterliegt, ist erlaubt. Man muss im Zweifelsfalle die Vorschriften so auslegen, dass es passt, und dass es nicht widerlegt werden kann!
Gruß Torsten

 
 
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Steffen(Guest)
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ochsenaugen
Reply #7 - 22.06.05 at 01:32:00
 
Ganz so einfach ist das nicht.
Richtig ist, das OChsenaugen (die von Hella) dank ihrer Prüfzeichen auch als hintere Blinker zulässig sind.
Aber ab Baujahr irgendwas in den 80érn (1984?) müssen dann hinten auch "Zusatzblinker" montiert werden. Diese müssen ein gültiges Prüfzeichen tragen und dürfen einen Abstand von 250mm nicht unterschreiten.(125mm von der Fahrzeugmittelachse)
Kellermänner (BL1000) sind nur als vordere Blinker zugelassen, da müssen in jedem Fall Hinten welche mit montiert werden.....
Auch wenn ich diese Teile als "Lenkerendenfahrtrichtungsanzeiger" in meine Papiere eingetragen bekommen habe, so hat mich der Streß mit "Komissar Oberwichtig" in Frankfurt/Main eines besseren Belehrt.....

 
 
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