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Oldtimer durch Baujahr oder Erstzulassung? (Read 1991 times)
Dirk
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Sabbel nich, dat
geiht.

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Oldtimer durch Baujahr oder Erstzulassung?
15.02.11 at 20:39:30
 
Die Fragen gehen so schnell nicht aus:

Ist die 81er TR1. ein Oldtimer weil sie Baujahr 1981 ist, oder ist sie keiner, wenn sie erst 1983 zugelassen wurde?

Hat das H-Kennzeichen Vorteile beim Einbau von nicht originalen Teilen, z. B. Auspuff, Reifen?
Hat das H-Kennzeichen überhaupt Vorteile?

Gruß vom Dirk

 
 

TR1.1 - Bj 1981 - 225.000 km,
TR1.2 - Bj 1981 - 100.000 km,
R1200GS - Bj 2008 - 90.000 km
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Hans_P
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Re: Oldtimer durch Baujahr oder Erstzulassung?
Reply #1 - 15.02.11 at 21:52:01
 
Hallo
§_2   FZV (Fahrzeug Zulassungsverordnung)
Begriffsbestimmungen
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Gruß
Hans

 
 
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hornschorsch
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Re: Oldtimer durch Baujahr oder Erstzulassung?
Reply #2 - 16.02.11 at 07:41:22
 
Es zählt das Datum der Erstzulassung. Das H-Kennzeichen ist bei Umbauten eher hinderlich wenn diese nicht "zeitgemäss" sind, also schon während der ersten 10 Jahre seit Zulassung des Fahrzeugs existierten. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Umbau gemacht wurde, das Zubehör muss es nur damals auch schon gegeben haben. Dann ist es nämlich genauso "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut".

Beim Mopped unter 98 PS ist das eher uninteressant weil Steuer und Versicherung eh nicht viel kosten.

Gruss,
Georg

 
 

Gruss,
Schorsch

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(Uli Peil im XJ-Forum)

Das Ding ist völlig unnötig!
(Roel im TR1-Forum)
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Dirk
TR1 Board Senior Member
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Sabbel nich, dat
geiht.

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Re: Oldtimer durch Baujahr oder Erstzulassung?
Reply #3 - 16.02.11 at 20:26:12
 
Daaaanke

 
 

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