hornschorsch
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Es zählt das Datum der Erstzulassung. Das H-Kennzeichen ist bei Umbauten eher hinderlich wenn diese nicht "zeitgemäss" sind, also schon während der ersten 10 Jahre seit Zulassung des Fahrzeugs existierten. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Umbau gemacht wurde, das Zubehör muss es nur damals auch schon gegeben haben. Dann ist es nämlich genauso "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut".
Beim Mopped unter 98 PS ist das eher uninteressant weil Steuer und Versicherung eh nicht viel kosten.
Gruss, Georg
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