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Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic (Read 271 times)
Manni
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Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic
24.02.26 at 18:55:21
 
Hallo in die immer kleiner werdende Runde

Mein Mopde muß auch mal mit den Reifen zum TÜV, wie sind da eure Erfahrungen, oder fahrt ihr illegal.

Im Fahrzeugschein steht doch, Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis, wo finde ich die? Und in den Suchmaschienen finde ich ganz oft die Aussage, Reifenfabrikatsbindung ist nur eine Empfehlung, kein muß.

Wer wieß denn was dazu?


Manni

 
 

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Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungsp
Reply #1 - 24.02.26 at 22:43:17
 
Hallo Manni, hallo zusammen,

um eine HU-konforme Ausstattung kommen wir ja leider alle nicht herum. Von meinem "Reifenbindungs-Drama" im Herbst 2025 berichte ich Euch gern in einem kleinen Schicksalsroman.

Kapitel 1: Wie kam der Reifenbindungs-Vermerk überhaupt in den Fahrzeugschein hinein?
Viele von uns finden im Kfz-Schein (= Zulassungsbescheinigung Teil 1) den Vermerk: "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Dieser pauschale Vermerk stellt keine Reifenbindung dar. Es ist lediglich ein allgemeiner Hinweis an den Sachverständigen, in die Betriebserlaubnis hineinzuschauen: Er soll dort prüfen, ob in puncto Reifen Festlegungen getroffen worden sind und wenn ja, welche.

Der Vermerk wurde ca. ab den 2000er Jahren von den Zulassungsstellen in die Fahrzeugscheine hineingeschrieben. Und zwar automatisch immer dann, wenn im Zuge eines Halterwechsels neue Papiere nötig wurden. Der Reifen-Vermerk war eine Eintragung "von Amts wegen" - ganz pauschal und ohne individuellen Anlaß. Also auch, wenn das Motorrad unverändert die originale Bereifung trug.

Hintergrund dieser "vorbeugenden" Eintragung von Amts wegen: In den 2000er Jahren kamen zunehmend Motorräder auf den Markt, für die seitens der Motorradhersteller Reifenbindungen vorgegeben wurden. Die Hersteller wollten dadurch sicherstellen, daß ihre immer schnelleren Motorräder sicher fahrbar sind. Das konnten sie nur gewährleisten für Reifen, die sie kannten und geprüft hatten. Sie wollten dadurch ausschließen, daß zu einem späteren Zeitpunkt ungeprüfte Reifen auf den Motorrädern gefahren werden.

Kapitel 2: Was steht in der Betriebserlaubnis der TR1? Und wo kann ich das nachlesen?
In der Betriebserlaubnis der TR1 ist lediglich vermerkt: "Das Fahrzeug muß mit Luftbereifung ausgestattet sein." Kein Wunder: Die TR1 war ja bereits 1981 auf den Markt gekommen. In jener guten alten Zeit gab es zwar schon Luft, aber noch keine Reifenbindungs-Schwemme.

Die Betriebserlaubnis ist leider nicht für uns als "Endverbraucher" zugänglich. Sie wird vom jeweiligen Hersteller (hier Yamaha) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg beantragt, und die amtliche Erteilung der Betriebserlaubnis wird beim KBA dokumentiert.

Die technischen Sachverständigen ("TÜV-Prüfer") haben online einen Zugang zu der Datenbank des KBA. Sie dürfen (und sollen) also dort nachschauen. Wir als Laien haben diesen Zugang hingegen nicht und können ihn auch nicht bekommen. Wir müssen daher stets einen Sachverständigen fragen, damit er für uns dort nachschaut. Andererseits ist ja der Sachverständige unser Dienstleister, und wir bezahlen ihn mit der Gebühr für die HU. Wir haben also einen Anspruch darauf, daß der Sachverständige sauber recherchiert. Und damit er das auch wirklich nicht vergißt, gibt es im Fahrzeugschein eben den Eintrag: "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten."

Kapitel 3: Funktioniert das Ganze denn nun gut?
Nein. In meinem Fall hat der Sachverständige bei der HU leider nicht in der KBA-Datenbank nachgeschaut (und sich wohl auch keine Gedanken gemacht über das biblische Alter der TR1). Statt dessen fing er gleich an, in einer "Mörder-Aktion" den Reifenfreigang unterhalb der Schutzbleche zu vermessen. Alles wohlgemerkt bei völlig originalem Moped und mit Reifen in Originaldimension drauf. (Einziger Unterschied zum Auslieferungszustand: Weil die originalen alten japanischen "Dunlop" von 1981 nicht mehr erhältlich waren, hatte ich einen BT45-Satz drauf.) Am Ende der beeindruckenden Lichtraumprofil-Messung sollte ich eine recht stattliche Summe (ca. 150 €) für das "aufwändige Einzelgutachten zur Reifen-Änderung" bezahlen.

Das kam mir komisch vor. Und dem Sachverständigen dann auch. Schließlich räumte er ein, er habe just vorher ein moderneres Motorrad geprüft. Bei dem sei tatsächlich eine Reifenbindung vorhanden gewesen, daher sei dort auch die aufwändige Vermessung nötig. Bei meiner alten TR1 hingegen habe er sich geirrt, und ich müsse die (hohe) Gebühr für die Vermessung nicht bezahlen. Sondern nur eine geringere Gebühr für ein Gutachten, mit dem die Austragung des Vermerks zur Reifenbindung vorbereitet werde.

Kapitel 4: Wie wird man den Vermerk zur Reifenbindung wieder los?
Das Gutachten habe ich sodann der Zulassungsstelle vorgelegt, damit sie mir (gebührenpflichtig) den pauschalen Vermerk wieder austrägt, den sie Jahre zuvor gebührenfrei (aber im Fall der TR1 sinnfrei) von Amts wegen dort hingeschrieben hat.

Kapitel 5: Epilog
Soll ich mich darüber ärgern, daß der Amtsschimmel mir so viele Laufereien und Kosten verursacht? Lieber versuche ich, in der Sache etwas Positives zu finden: "Gott sei Dank muß ich nicht im Amt arbeiten und solche sinnfreien Pauschal-Floskeln in die Papiere schreiben". Sondern darf meine Haxen über die olle TR1 schwingen und gemütlich davonblubbern.

Roland

 
« Last Edit: 25.02.26 at 00:04:56 by Triwinger »  

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Manni
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Bike: TR1/81
Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic
Reply #2 - 24.02.26 at 23:09:55
 
Ja, schöner Bericht , danke dafür. Jetzt verstehe ich auch warum ich nirgens was zur Betriebserlaubnis gefunden hab.

Ich schlussfolgere daraus das man den richtigen(sachkundigen Sachkundigen) Prüfer finden muss.

Bin mal auf weitere Berichte gespannt.

nochmals Danke, Gruß Manni

 
 

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Triwinger
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Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic
Reply #3 - 24.02.26 at 23:13:52
 
Eigentlich sollte das nicht von dem jeweiligen Prüfer abhängen. Denn niemand ist ja allwissend. Aber jeder kann sich schlaulesen. Wichtig ist also nur, daß der Prüfer in der KBA-Datenbank nachschaut und feststellt, daß für die TR1 gar keine Reifenbindung vorliegt.

 
 

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Triwinger
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Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungsp
Reply #4 - 24.02.26 at 23:57:36
 
Meinem obigen Roman will ich doch noch etwas nachreichen. Denn wenn die Reifen von den Originalvorgaben abweichen, dann wird es eben doch etwas kniffliger. Daher ist zu unterscheiden:

Fall 1: originale Reifendimensionen gemäß Fahrzeugschein
- vorn 3.25 H19 (also zöllig)
- hinten 120/90-18 65H (also metrisch)

Dann:
  • keine Reifenbindung, also...
  • keinerlei Vorgaben des Reifenfabrikats oder -Modells
  • keinerlei Festlegung auf "gleiches Fabrikat vorn und hinten"
  • keinerlei weitere Einschränkung, z. B. Ausschluß von Winterreifen
  • keinerlei Handlungsbedarf: Man muß keine Austragung des Reifenbindungs-Vermerks vornehmen. Man kann alle zwei Jahre wieder brav zur HU erscheinen und wird dort mit den originalen Dimensionen immer wieder durchkommen.


Fall 2: Reifendimension und/oder Trag-Index, die vom Original abweichen
Beispiel: Vorderreifen ist nicht mehr zöllig erhältlich. Deshalb ist man auf ein metrisches Maß ausgewichen, z. B. 100/90-19H.

Dann:
  • Einzelprüfung in der Prüfstelle erforderlich (zur Erstellung eines Änderungsgutachtens)
  • Der Reifenfreigang muß individuell geprüft werden (durch eine Messung des Lichtraumprofils unterhalb der Schutzbleche)
  • Die Prüfung muß für jedes Motorrad gesondert erfolgen (auch, wenn man zwei baugleiche TR1-Exemplare mit identischer Bereifung besitzt)
  • Kosten tut's natürlich auch immer extra.
  • Etwaige Reifenfreigabe-Dokumente von Reifenherstellern mögen dem Prüfer zwar als Orientierungshilfe dienen. Aber entscheiden tut allein er.
  • Die "neuen" Reifendimensionen (z. B. Abweichung "metrisch statt zöllig") müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das Motorrad ist dann auf genau diese Reifendimension und genau dieses Reifenfabrikat festgelegt.


Meine Empfehlung: Wenn Ihr solch eine Änderung der Dimension vornehmt und geprüft bekommen wollt, so achtet am besten darauf, daß der Prüfer nicht unaufgefordert weitere Einschränkungen hinzufügt. Ansonsten wird es später mühsam, diese neuen Einschränkungen wieder loszuwerden.

Dazu ein Beispiel: Ich habe vor, eine rostige TR1 als "Ganzjahres-Möhre" aufzubauen. Hierfür möchte ich grobstollige Reifen des Typs "Heidenau K60 Scout" verwenden. Diese Reifen gibt es in zwei Versionen: Die "normale" Version hat eine "normale" Gummi-Mischung und daher eine Eignung als Sommerreifen. Es gibt aber auch eine "Winter-Version": Bei ihr enthält die Gummi-Mischung einen höheren Silica-Anteil. Diese Winter-Version ist als Winterreifen (mit M&S-Symbol) zugelassen. Beide Versionen sind ansonsten vom Profil und vom inneren Aufbau identisch. Sie haben daher auch den gleichen Freigang unter dem Schutzblech.

Es wäre deshalb unsinnig, wenn der Prüfer Winterreifen pauschal als unzulässig eintragen würde, weil die ja "nach allgemeinem Bauchgefühl manchmal etwas breiter ausfallen als Sommerreifen". Denn genau das stimmt im Fall des K60 nicht.

 
 

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Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic
Reply #5 - 25.02.26 at 11:20:50
 
Leute,
die Lösung für mich persönlich (ganz ausdrücklich auf meine Person bezogen):

Keine Eintragung bezüglich Reifenbindung in den Papieren.

Der Vorderreifen (Bridgestone BT45) hat noch ca. 4 - 5 mm Profil, also aktuell kein Problem beim TÜV, weil die Eintragung in den Papieren mit den Reifen übereinstimmen.
Wenn der Reifen kein ausreichendes Profil mehr hat - die Marke nur für vorne auf einen Hersteller wechseln der noch 3.25 / 19 im Sortiment hat.
Das ist dann zwar "kriminell" in Hinsicht auf Fahrsicherheit usw. wegen Mischbereifung, aber erlaubt weil keine Reifenbindung besteht.

Die Situation wird für mich allerdings kaum in Frage kommen, ich fahre zur Zeit ca. 1000 km im Jahr, und der Reifen wird geschätzt noch 10 Jahre halten (Erfahrungswerte aus den vergangenen 40 Jahren) - dann wäre ich 82 Jahre alt und ich glaube nicht dass ich dann noch auf den Bock steige.

Jürgen

 
 

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hornschorsch
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Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic
Reply #6 - 25.02.26 at 11:44:40
 
Boah Leute. Wichtig ist, dass der Prüfer Hirn hat und sieht "Ja, da sind Reifen drauf, die sind schwazz und rund und haben Profil und die richtige Grösse" und das Pickerl draufklebt. Roland, Dein Prüfer hat eindeutig schwer einen an der Waffel!

 
 

Gruss,
Schorsch

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Yamaroel
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Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic
Reply #7 - 25.02.26 at 17:57:55
 
In den Niederlanden gibt es keine APK (TÜV-Prüfung) für Motorräder.
Sie können jeden Reifentyp montieren, solange er ausreichend Profil hat.
Da wir wissen, wie wichtig gute Reifen sind, kümmern wir uns selbst darum!
Das gilt auch für Bremsen, Beleuchtung und andere Aspekte, die Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinflussen.

Grusse, Roel

 
 

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Manni
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Bike: TR1/81
Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic
Reply #8 - 25.02.26 at 18:18:31
 
@Roland

Ja wenn das so stimmt was du schreibst, ich fahre die Original Reifendimension, dann muss ich ja nichts machen. Danke für die Info.

PS.  Kann nur ein TÜVer die KBA-Datenbank einsehen, oder komme ich nach langem suchen auch rein?


Manni

 
 

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Manni
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Bike: TR1/81
Re: Wie haltet ihr das mit der Reifen-Eintragungspflic
Reply #9 - 25.02.26 at 18:26:19
 
@Roel

Wir sind hier in D, wir können nicht einfach. Komplex und Kompliziert mit viel Aufwand und Kosten, das können wir!

Manni

 
 

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