Triwinger
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Hallo Manni, hallo zusammen,
um eine HU-konforme Ausstattung kommen wir ja leider alle nicht herum. Von meinem "Reifenbindungs-Drama" im Herbst 2025 berichte ich Euch gern in einem kleinen Schicksalsroman.
Kapitel 1: Wie kam der Reifenbindungs-Vermerk überhaupt in den Fahrzeugschein hinein? Viele von uns finden im Kfz-Schein (= Zulassungsbescheinigung Teil 1) den Vermerk: "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Dieser pauschale Vermerk stellt keine Reifenbindung dar. Es ist lediglich ein allgemeiner Hinweis an den Sachverständigen, in die Betriebserlaubnis hineinzuschauen: Er soll dort prüfen, ob in puncto Reifen Festlegungen getroffen worden sind und wenn ja, welche.
Der Vermerk wurde ca. ab den 2000er Jahren von den Zulassungsstellen in die Fahrzeugscheine hineingeschrieben. Und zwar automatisch immer dann, wenn im Zuge eines Halterwechsels neue Papiere nötig wurden. Der Reifen-Vermerk war eine Eintragung "von Amts wegen" - ganz pauschal und ohne individuellen Anlaß. Also auch, wenn das Motorrad unverändert die originale Bereifung trug.
Hintergrund dieser "vorbeugenden" Eintragung von Amts wegen: In den 2000er Jahren kamen zunehmend Motorräder auf den Markt, für die seitens der Motorradhersteller Reifenbindungen vorgegeben wurden. Die Hersteller wollten dadurch sicherstellen, daß ihre immer schnelleren Motorräder sicher fahrbar sind. Das konnten sie nur gewährleisten für Reifen, die sie kannten und geprüft hatten. Sie wollten dadurch ausschließen, daß zu einem späteren Zeitpunkt ungeprüfte Reifen auf den Motorrädern gefahren werden.
Kapitel 2: Was steht in der Betriebserlaubnis der TR1? Und wo kann ich das nachlesen? In der Betriebserlaubnis der TR1 ist lediglich vermerkt: "Das Fahrzeug muß mit Luftbereifung ausgestattet sein." Kein Wunder: Die TR1 war ja bereits 1981 auf den Markt gekommen. In jener guten alten Zeit gab es zwar schon Luft, aber noch keine Reifenbindungs-Schwemme.
Die Betriebserlaubnis ist leider nicht für uns als "Endverbraucher" zugänglich. Sie wird vom jeweiligen Hersteller (hier Yamaha) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg beantragt, und die amtliche Erteilung der Betriebserlaubnis wird beim KBA dokumentiert.
Die technischen Sachverständigen ("TÜV-Prüfer") haben online einen Zugang zu der Datenbank des KBA. Sie dürfen (und sollen) also dort nachschauen. Wir als Laien haben diesen Zugang hingegen nicht und können ihn auch nicht bekommen. Wir müssen daher stets einen Sachverständigen fragen, damit er für uns dort nachschaut. Andererseits ist ja der Sachverständige unser Dienstleister, und wir bezahlen ihn mit der Gebühr für die HU. Wir haben also einen Anspruch darauf, daß der Sachverständige sauber recherchiert. Und damit er das auch wirklich nicht vergißt, gibt es im Fahrzeugschein eben den Eintrag: "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten."
Kapitel 3: Funktioniert das Ganze denn nun gut? Nein. In meinem Fall hat der Sachverständige bei der HU leider nicht in der KBA-Datenbank nachgeschaut (und sich wohl auch keine Gedanken gemacht über das biblische Alter der TR1). Statt dessen fing er gleich an, in einer "Mörder-Aktion" den Reifenfreigang unterhalb der Schutzbleche zu vermessen. Alles wohlgemerkt bei völlig originalem Moped und mit Reifen in Originaldimension drauf. (Einziger Unterschied zum Auslieferungszustand: Weil die originalen alten japanischen "Dunlop" von 1981 nicht mehr erhältlich waren, hatte ich einen BT45-Satz drauf.) Am Ende der beeindruckenden Lichtraumprofil-Messung sollte ich eine recht stattliche Summe (ca. 150 €) für das "aufwändige Einzelgutachten zur Reifen-Änderung" bezahlen.
Das kam mir komisch vor. Und dem Sachverständigen dann auch. Schließlich räumte er ein, er habe just vorher ein moderneres Motorrad geprüft. Bei dem sei tatsächlich eine Reifenbindung vorhanden gewesen, daher sei dort auch die aufwändige Vermessung nötig. Bei meiner alten TR1 hingegen habe er sich geirrt, und ich müsse die (hohe) Gebühr für die Vermessung nicht bezahlen. Sondern nur eine geringere Gebühr für ein Gutachten, mit dem die Austragung des Vermerks zur Reifenbindung vorbereitet werde.
Kapitel 4: Wie wird man den Vermerk zur Reifenbindung wieder los? Das Gutachten habe ich sodann der Zulassungsstelle vorgelegt, damit sie mir (gebührenpflichtig) den pauschalen Vermerk wieder austrägt, den sie Jahre zuvor gebührenfrei (aber im Fall der TR1 sinnfrei) von Amts wegen dort hingeschrieben hat.
Kapitel 5: Epilog Soll ich mich darüber ärgern, daß der Amtsschimmel mir so viele Laufereien und Kosten verursacht? Lieber versuche ich, in der Sache etwas Positives zu finden: "Gott sei Dank muß ich nicht im Amt arbeiten und solche sinnfreien Pauschal-Floskeln in die Papiere schreiben". Sondern darf meine Haxen über die olle TR1 schwingen und gemütlich davonblubbern.
Roland
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