hornschorsch
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Roel, es gäb sicher einige Gründe in die Niederlande auszuwandern, aber der quasi unbezahlbare Wohnraum und Abstellraum für diverse Moppeds und Autos spricht leider stark dagegen.
Kniesie, kein Grund ist dagegen eine Reifenbindung bei der TR1 denn die hat keine. Es stehen nur die Grössen in den Papieren und den BT46 gibt es sogar noch in 3,25 Zoll für vorne. Also muss man weder was ein- noch austragen lassen denn die TR1 hat keine Reifenbindung. Dieser Satz "Reifenbindung gemäss ABE beachten" ist bedeutungslos denn die TR1 hat keine Reifenbindung. Und wenn das ein allgemeiner Hinweis an den Sachverständigen ist, in die Betriebserlaubnis hineinzuschauen, dann müsste man ja auch noch hineinschreiben "Bitte Funktion von Blinker (muss regelmässig an und ausgehen) Hupe (muss Lärm machen) und Licht (muss leuchten) prüfen." Das wären dann allerdings eher Hinweise für Vollidioten, wobei ....
Ach ja, sagte ich schon dass die TR1 keine Reifenbindung hat?
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