Yoeti
TR1 Board Newbie
"Hoch de Kolbe!"
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So, jetzt mal Butter bei die Fische! Wie sagte mein Rechtsdozent so schön: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!!
Im Bereich der StVO gelten hier die §en der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) und der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)! Für die Inbetriebnahme eines Fahrzeug im Straßenverkehr muß eine Betriebserlaubnis vorliegen! Bei älteren Fahrzeugen (TR1) eine nationale ABE, bei neueren eine Eg-Typgenehmigung. Spezialfälle erstmal ausgenommen! Eine erteile ABE bleibt bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung (Verschrottung) gültig, wenn keine technischen Änderungen nach §19.2 StVZO vorgenommen wurden. Nachweis der erteilten ABE für das gegenständliche Fahrzeug ist der Kfz-Brief! Ist kein Kfz-Brief mehr vorhanden, kann bis zu 7 Jahren nach einer Stillegung ein Auszug aus dem Fahrzeugzentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg als Nachweis angefordert werden. Nach 7 Jahren wird der Datensatz dann gelöscht! Für die Wiederinbetriebnahme ist nach Gesetzeslage also nur der Kfz-Brief, der mängelfreie Prüfbericht einer aktuellen Hauptuntersuchung nach §29 StVZO sowie der Wohnsitz- und Versicherungsnachweis erforderlich. Mehr kann die Zulassungsstelle nicht fordern!
Jetzt kommen wir zum geforderten Datenblatt: Hier zeigt sich in der Regel die Inkompetenz einiger Zulassungsstellen!! Die technischen Daten aus dem Kfz-Brief alt müssen bei der Zulassung in die Datenstruktur der Zulassungsdokumente neu übertragen werden! Diesen zusätzlichen Aufwand können und wollen die Zulassungsstellen nicht leisten, sondern fordern ein Datenblatt, aus dem die Daten mundgerecht einfach nur abgetippt werden können!
In meiner täglich Praxis als Prüfingenieur rege ich mich darüber nicht mehr auf! Wenn jemand mit altem Fahrzeugbrief zu mir kommt und für die Wiederzulassung eine HU braucht, klicke ich auf meiner Erfass-Maske "Kfz-Brief/-Schein alt" an und gebe die Daten ein. Wenn ich den Prüfbericht gedruckt habe, erweitere ich auf die Dienstleistung "Datenblatt", dann werden die Daten in das neue Format übertragen und ich drucke das Blatt aus, ohne Mehrkosten für den Kunden.
Wenn die Sachbearbeitung dann immer noch nicht einsichtig ist, hilft meiner Erfahrung nach ein Gespräch mit der Dienststellenleitung und der Hinweis auf die einschlägige Gesetzeslage.
Viel Erfolg
Gerd
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