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Datenblatt technische Daten (Read 2434 times)
Hans
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Datenblatt technische Daten
09.07.22 at 11:59:48
 
Hallo zusammen , ich hab ein Problem und zwar habe ich meine TR 1 Bj. 82 soweit fertig restauriert , und habe bereits auch Tüv neu ,

nun hab ich das Problem das die Zulassungsstelle das Bike nicht anmelden will weil ein technisches Datenblatt mit Herkunftsnachweis fehlt .

Unglaublich der original Brief liegt vor Tüv auch und die melden nicht an .Ich bräuchte eine Vollabnahme vom TÜV Sad

Hat jemand hier so ein Datenblatt was er mir zur Verffügung stellen könnte ?

Vielen Dank vorab Gr Hans

 
 

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Kroete
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Re: Datenblatt technische Daten
Reply #1 - 09.07.22 at 15:21:48
 
Hallo Hans,

auf anderen Foren gibt es ähnliche Geschichten, ich kenne auch solche Behörden-Willkür.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Fahrzeugbrief (Eigentumsbestätigung)
ja jetzt abgelöst wurde durch eine Besitzbestätigung. Wer ist also jetzt der Eigentümer?

Wo werden wir da juristisch gerade hinmanövriert von den Behörden?

 
 
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Hans
TR1 Board Newbie
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Posts: 17
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Re: Datenblatt technische Daten
Reply #2 - 09.07.22 at 16:04:01
 
Das Motorrad geht vom Vater auf die Tochter über .

Der vater ist leider verstorben!

 
 

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hermann27
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Bike: TR1  XJ650 SRX600 XJ600 XV 535+andere
Re: Datenblatt technische Daten
Reply #3 - 09.07.22 at 17:33:18
 
Wenn in KFZ länger als 7 Jahre abgemeldet war.
ist eine Vollabnahme erforderlich.
Das ist aber schon lange so und kein neues"Manöver"

mfG Hermann

 
 

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Kroete
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Re: Datenblatt technische Daten
Reply #4 - 09.07.22 at 19:11:36
 
Wobei der Hersteller auch nach 7 Jahren ohne Anmeldung YAMAHA geblieben sein dürfte,
eine erteilte Allgemeine Zulassung für die TR1 den Behörden vorliegen sollte und das
Verwandschaftsverhältnis zwischen Vater und Tochter sich derweil nicht grundlegend
geändert haben dürfte.

Somit ergibt sich die Frage, was hier eigentlich genau nachgewiesen werden soll.

 
 
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Wolfgang
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leben ist zu kurz um
unschöne bikes zu
fahren

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Bike: tr1, rau sk=tr1 caferacer, rau Honda cb750 ohc
Re: Datenblatt technische Daten
Reply #5 - 09.07.22 at 22:00:07
 
Das ist Deutschland….zum davonlaufen…..

 
 

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Kroete
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Re: Datenblatt technische Daten
Reply #6 - 10.07.22 at 06:10:48
 
Wobei es ja nicht die Deutschen sind, die das letztendlich zu verantworten haben.
Aber den deutschen Beamten sollte man seinen Unmut äußern, damit das ein Ende findet
und Deutschland wieder das sein kann, was es mal war:
ein blühendes Land der Dichter, Denker und Wissenschaft.

 
 
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hornschorsch
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Bike: TR1, SR500, XJ650-Turbo, RD350-YPVS, R[DG]500
Re: Datenblatt technische Daten
Reply #7 - 10.07.22 at 10:00:02
 
Quote:
und Deutschland wieder das sein kann, was es mal war: ein blühendes Land der Dichter, Denker und Wissenschaft.

ROTFL. .de erlebt vielleicht gerade seinen letzten schoenen Sommer, dann gehen hier die Lichter aus wenn ideologisch verblendete Inkompetenzler endgueltig alles abgeschafft haben.

 
 

Gruss,
Schorsch

Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
(Uli Peil im XJ-Forum)
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Kroete
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Re: Datenblatt technische Daten
Reply #8 - 10.07.22 at 10:12:36
 
Ja, wenn man nichts dafür tut, kann es so kommen.

Wäre aber wohl etwas schade, Deutschland so verkommen
zu lassen, und das von den Deutschen selbst, oder?

Wobei Religion, ... und politische Orientierung ja nur vorgeschobene Gründe sind.

 
 
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Yoeti
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"Hoch de
Kolbe!"

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Re: Datenblatt technische Daten
Reply #9 - 10.07.22 at 13:33:48
 
So, jetzt mal Butter bei die Fische!
Wie sagte mein Rechtsdozent so schön: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!!

Im Bereich der StVO gelten hier die §en der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) und der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)! Für die Inbetriebnahme eines Fahrzeug im Straßenverkehr muß eine Betriebserlaubnis vorliegen! Bei älteren Fahrzeugen (TR1) eine nationale ABE, bei neueren eine Eg-Typgenehmigung. Spezialfälle erstmal ausgenommen!
Eine erteile ABE bleibt bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung (Verschrottung) gültig, wenn keine technischen Änderungen nach §19.2 StVZO vorgenommen wurden. Nachweis der erteilten ABE für das gegenständliche Fahrzeug ist der Kfz-Brief!
Ist kein Kfz-Brief mehr vorhanden, kann bis zu 7 Jahren nach einer Stillegung ein Auszug aus dem Fahrzeugzentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg als Nachweis angefordert werden. Nach 7 Jahren wird der Datensatz dann gelöscht!
Für die Wiederinbetriebnahme ist nach Gesetzeslage also nur der Kfz-Brief, der mängelfreie Prüfbericht einer aktuellen Hauptuntersuchung nach
§29 StVZO sowie der Wohnsitz- und Versicherungsnachweis erforderlich. Mehr kann die Zulassungsstelle nicht fordern!

Jetzt kommen wir zum geforderten Datenblatt: Hier zeigt sich in der Regel die Inkompetenz einiger Zulassungsstellen!!
Die technischen Daten aus dem Kfz-Brief alt müssen bei der Zulassung in die Datenstruktur der Zulassungsdokumente neu übertragen werden!
Diesen zusätzlichen Aufwand können und wollen die Zulassungsstellen nicht leisten, sondern fordern ein Datenblatt, aus dem die Daten mundgerecht einfach nur abgetippt werden können!

In meiner täglich Praxis als Prüfingenieur rege ich mich darüber nicht mehr auf! Wenn jemand mit altem Fahrzeugbrief zu mir kommt und für die Wiederzulassung eine HU braucht, klicke ich auf meiner Erfass-Maske "Kfz-Brief/-Schein alt" an und gebe die Daten ein. Wenn ich den Prüfbericht gedruckt habe, erweitere ich auf die Dienstleistung "Datenblatt", dann werden die Daten in das neue Format übertragen und ich drucke das Blatt aus, ohne Mehrkosten für den Kunden.

Wenn die Sachbearbeitung dann immer noch nicht einsichtig ist, hilft meiner Erfahrung nach ein Gespräch mit der Dienststellenleitung und der Hinweis auf die einschlägige Gesetzeslage.

Viel Erfolg

Gerd

 
 

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