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LED-Leuchtmittel (Read 1219 times)
Anja-D
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carpe diem

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LED-Leuchtmittel
05.03.23 at 11:44:01
 
Guten Tag Gemeinde,
es ist vollbracht. Heute habe ich unsere Mopeds, [TR1.1 (Conv. 5A8), XJ900 58L, Rocket 3 Classic 2004 ] komplett, bis auf die Kontrollleuchten, auf LED Leuchtmittel umgerüstet. Die XJ war die Letzte von den Dreien.

Für die TR1, 5A8 und 19T habe ich ein Info pdf unter >     https://www.tr1.de/technics/misc/TR1_LED_Lighting.pdf    < hinterlegt.  
Meinen Dank an Manfred fürs Einbinden.

Mit liebem Gruss
Anja

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TR1 seit 1982, die aktuelle seit 1988, schraube und fahre selbst
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Gredner
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Re: LED-Leuchtmittel
Reply #1 - 06.03.23 at 09:15:18
 
Hallo Anja,
vielen Dank, dass Du das hier dokumentiert hast. Ist die Umrüstung eintragungspflichtig oder interessiert das keine Menschenseele?

 
 

Gruß Karsten
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Anja-D
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carpe diem

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Re: LED-Leuchtmittel
Reply #2 - 06.03.23 at 09:36:39
 
Hallo Gredner,
es werden nur die Leuchtmittel getauscht. bei den Blinkern wird das Standardblinkrelais gegen ein elektronisches ausgetauscht.
Die Abstahlqualitäten der Rück-/Bremslichte, der Blibker bleibt unverändert. Selbst der Scheinwerfer H4 behält seine Abstrahleigenschaften, ist nur besser.

Sobald die Strassen nicht mehr gepöckelt sind, will ich an einer geeigneten Stelle die Leuchtweitendifferenz fotografisch belegen.

Tüv: Es darf kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Da die Original Linsen nicht geändert werden, OK für mich.
Pluseffekt gegenüber anderen LED - Blinkereinheiten. Hier wird wirklich Strom gespart und nicht der Wenigerverbrauch der LED in Wärme umgewandelt.

Gruss Anja

 
 

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Eisenhaufenquaeler
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Re: LED-Leuchtmittel
Reply #3 - 09.03.23 at 17:02:16
 
Hallo zusammen,

nicht nur Streuscheiben bedürfen einer ECE Prüfung (landläufig E-Prüfnummer) sondern auch alle Leuchtmittel. Ohne Prüfnummer erlischt natürlich die BE.
Ist halt die Frage was die Rennleitung, die Versicherung und der Dampfkessel-Revisions-Verein dazu sagt.

Zitat TÜV-Süd: „Alles, was außen am Auto oder nach außen leuchtet, muss genehmigt sein und ein Prüfzeichen tragen“, sagt Karsten Graef von TÜV SÜD. „Das gilt sowohl für die Scheinwerfer und Leuchten selbst als auch für die Lichtquelle. Eine Glühlampe darf also nicht so einfach gegen Leuchtdioden ausgetauscht werden, selbst wenn der Sockel passt“.

Meine Guzzi G5 rüttelt immer recht zügig die Glühfäden kaputt. Folglich habe ich, schon zu Zeiten als es LED Leuchtmittel noch nicht vom Chinamann für ´ne kleine Mark gab, eine LED in eine Glühfadenfassung gelötet und mit Vorwiderstand als Standlicht implantiert. Ist natürlich bei der HU sofort aufgefallen und ich musste die LED durch eine erbettelte von einem Droschkenkutscher vor Augen des Graukittels wechseln.

Gruss
Michael

 
 

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Kroete
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Re: LED-Leuchtmittel
Reply #4 - 09.03.23 at 17:20:37
 
Habs anders gemacht im Vor-LED-Zeitalter:
G4-Halogenbirne anstelle der normalen Standlicht-Glühbirne:
heller bei gleichem Strombedarf und ansonsten gleicher Geometrie des Glühfadens.

Du könntest auch einen PTC, NTC oder simplen Vorwiderstand verwenden, um die
Lebensdauer zu erhöhen. Auch wenn LED jetzt natürlich eigentlich das Mittel der Wahl wäre.

 
 
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Anja-D
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carpe diem

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Re: LED-Leuchtmittel
Reply #5 - 10.03.23 at 20:52:15
 
hallo zusmmen,
zur Stassenverkehrszulassungsverordnung national:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/
$$ 50, 51ff, 53 u.s.o.
es ist mir ziemlich egal was die sagen beim TUEV. Ein Kumpel in den neuen Ländern hatte erwähnt, des einem Kollegen von ihm die HU verweigert worden war, weil er Stahlflexbremsleitungen verbaut hatte mit ABE !, Willkür, Bananenrepublick.

Im Resultat habe ich eine bessere Sicht nach vorne, ich werde besser von hinten wahrgenommen und ich schone die Bordbatterie.
Ich habe mal recherchiert: philips bietet "zugelassene"LED Frontscheinwerfer Leuchtmittel im Angebot 2Stück für schlappe 92 EUR. Geht es noch?

Im Wesentlichen geht es um die abstrahlende Fläche und weniger um die Leuchtmittel, den die abstahlende Fläche ist entscheidend für die Leuchtwirkung.
Im Übrigend braucht Ihr meiner Lösung nicht zu folgen. Soll jeder für sich entscheiden.
Gruss
Anja

 
 

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Dirk
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Re: LED-Leuchtmittel
Reply #6 - 13.03.23 at 07:22:43
 
Hallo Anja,

vielen Dank für Deine sehr aktive Unterstützung hier im Forum,
es ist eine Wohltat zwischen so manchen Trolleinträgen mal etwas brauchbares zu lesen.

Habe festgestellt, das die Artikelnummer der H4-Lampe nicht stimmt,
kann es die 314412044517 oder 403402419547 auch sein?

Gruß vom Dirk

 
 

TR1.1 - Bj 1981 - 225.000 km,
TR1.2 - Bj 1981 - 100.000 km,
R1200GS - Bj 2008 - 90.000 km
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Anja-D
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carpe diem

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Re: LED-Leuchtmittel
Reply #7 - 15.03.23 at 12:52:35
 
Hallo Dirk, Danke !

Die Nummer bei Ebay hat sich geändert: neu: 314412044517

mit liebem Gruss
Anaj

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BSchneider2000
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Bike: TR1 (5A8)   130000km selbst gefahren.
Re: LED-Leuchtmittel
Reply #8 - 16.08.23 at 03:49:58
 
Hallo Zusammen,

hatte vor einiger Zeit auch meinen Scheinwerfer auf LED umgerüstet, das original Abblendlicht ist ja nicht wirklich von Welt, hat aber nicht lange gehalten.
Vermutlich konnten die LEDs die Spannungsspitzen im Bordnetz nicht verkraften.
Abgesehen davon, sooo toll war das Leuchtbild auch nicht. Ein brilliantweiß leuchtender Scheinwerfer sieht halt nur toll aus.
Also wieder eine H4 eingebaut.
Beim nächsten TüV wollte man mir den Stempel verweigern, weil mein Standlichtbirnchen noch eine LED war.
(....wie oben, bei „Eisenhaufenquaeler")

.......gelöscht.....,

Also beim TüV braucht ihr damit gar nicht erst auftauchen , kostet nur 12€ Wiedervorführung.

Hinweis: Bei einem Umbau erlischt die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug.
.,..........gelöscht....................

Grüße   Brunó 🤓

 
« Last Edit: 19.08.23 at 23:39:06 by BSchneider2000 »  

....... nur Bulldog fahren ist schöner.
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BSchneider2000
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Bike: TR1 (5A8)   130000km selbst gefahren.
Re: LED-Leuchtmittel
Reply #9 - 19.08.23 at 02:04:41
 
An Anja:
Deine Umbauanleitung, ....sehr schön gemacht.
Aber 456 A für 2 Blinker, ist das nicht ein bisschen viel ??
Das ergibt (V×A=W) 12V×456A=5472W    ...das ist heftig.
Hast du im Batteriekasten ein Kernkraftwerk verbaut?

..... zum Schluß fehlt nur noch ein Satz:
„Dieser Umbau entspricht nicht der StVZO. Nach Umrüstung nur auf privatem Grund nutzbar."

...,........gelöscht....,,...

Grüße Brunó 🤓

 
« Last Edit: 19.08.23 at 23:49:19 by BSchneider2000 »  

....... nur Bulldog fahren ist schöner.
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