Roland, imho ein guter Beitrag. Ich glaube auch es kann nicht sein dass ein Anwalt Manfred anschreibt und verlangt dass er die Genehmigungen von allen Leuten die jemals am Treffen waren vorlegt. Wenn schon, dann muss jemand der auf den Bildern zu sehen ist Manfred anschreiben und um 'Unkenntlichmachung bitten. Wenn dem nicht nachgekommen wird, dann erst abmahnen.
Auf manchen Seiten findet man auch noch folgenden Text:
Quote:Sollten Inhalte oder Aufmachung unserer Webseite gegen die Rechte Anderer oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, informieren Sie uns bitte umgehend unter oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten ohne Kostennote. Zu Recht bestehende Beanstandungen werden umgehend erfüllt, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist.
Sollten Sie trotz dieses Hinweises ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Abmahnung o. ä. eröffnen, werden wir diese vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen des Verstoßes gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schadenminderungspflicht einreichen.
Ob dieser Passus wirklich wirksam ist weiss ich auch nicht. Auf irgend einer Anwaltsseite hab ich mal gelesen, das wäre nicht nur unwirksam sondern könne sogar nach hinten losgehen. Es wurde dann der Fall einer Firma geschildert, die den Text auf ihrer eigenen Seite hatte aber einen Konkurrenten ohne vorherige Kontaktaufnahme abgemahnt hatte und die Kosten dafür von ihm erstattet haben wollte. Dies wurde verweigert mit der Begründung, dass der Kläger ja selbst vorherige Konmtaktaufnahme ohne Kostennote fordere. Somit ist der Passus letztendlich doch wirksam. Der Anwalt empfiehlt natürlich nur ihn zu entfernen weil man sonst selbst nicht abmahnen kann... Aber das wird Manfred swiw nicht vorhaben.