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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Read 14356 times)
hornschorsch
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Re: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Reply #40 - 05.06.18 at 15:38:26
 
Roland, imho ein guter Beitrag. Ich glaube auch es kann nicht sein dass ein Anwalt Manfred anschreibt und verlangt dass er die Genehmigungen von allen Leuten die jemals am Treffen waren vorlegt. Wenn schon, dann muss jemand der auf den Bildern zu sehen ist Manfred anschreiben und um 'Unkenntlichmachung bitten. Wenn dem nicht nachgekommen wird, dann erst abmahnen.

Auf manchen Seiten findet man auch noch folgenden Text:

Quote:
Sollten Inhalte oder Aufmachung unserer Webseite gegen die Rechte Anderer oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, informieren Sie uns bitte umgehend unter oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten ohne Kostennote. Zu Recht bestehende Beanstandungen werden umgehend erfüllt, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist.

Sollten Sie trotz dieses Hinweises ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Abmahnung o. ä. eröffnen, werden wir diese vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen des Verstoßes gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schadenminderungspflicht einreichen.


Ob dieser Passus wirklich wirksam ist weiss ich auch nicht. Auf irgend einer Anwaltsseite hab ich mal gelesen, das wäre nicht nur unwirksam sondern könne sogar nach hinten losgehen. Es wurde dann der Fall einer Firma geschildert, die den Text auf ihrer eigenen Seite hatte aber einen Konkurrenten ohne vorherige Kontaktaufnahme abgemahnt hatte und die Kosten dafür von ihm erstattet haben wollte. Dies wurde verweigert mit der Begründung, dass der Kläger ja selbst vorherige Konmtaktaufnahme ohne Kostennote fordere. Somit ist der Passus letztendlich doch wirksam. Der Anwalt empfiehlt natürlich nur ihn zu entfernen weil man sonst selbst nicht abmahnen kann...  Aber das wird Manfred swiw nicht vorhaben. Wink

 
 

Gruss,
Schorsch

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Manfred
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Re: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Reply #41 - 05.06.18 at 22:11:36
 
Die letztlich überall überwiegende Meinung ist, dass die DSGVO so unklar formuliert ist, dass alles möglich ist und es erst einige Urteile benötigt um Klarheit zu bekommen. Auch, dass nur die Datenschutzbehörden abmahnen dürfen, soll so einfach nicht stimmen. Es gab ja bereits wenige Stunden nach Inkrafttreten der DSGVO die ersten Abmahnungen von Anwälten. Ich werde auf alle Fälle das Thema beobachten und irgendwann entscheiden ob ich die Bilder wieder freigebe. Ist ja nur ein "#" in der .htaccess (Schorsch weiß was das ist...) Wink

Und bzgl. der Service Manuals und Press-Artikel mache ich mir gar nicht so sehr die Sorgen. Die Themen sind ja wahrscheinlich schon verjährt....

Mal schaun was kommt...

 
 

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Re: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Reply #42 - 06.06.18 at 10:03:28
 
Die jetzt schon laufenden Abmahnungen gehen, soweit ich das gesehen habe, von den auch genannten "unmittelbaren Betroffenen" aus. Auch wenn manchmal die "Abmahn-Anwälte" erst nach solchen suchen.

Bei Firmen sind das i.a. Konkurrenten, die sich benachteiligt sehen, weil sie selber den Aufwand mit der DSGVO-Konformität erbracht haben, der Konkurrent aber nicht. Das ist ein bezifferbarer unrechter Wettbewerbsvorteil, auf den dann noch 347% Anwaltskosten aufgeschlagen werden, dann hat man die Abmahnsumme.

PS: .htaccess kenne ich auch Wink

Roland

 
 

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Manfred
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Re: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Reply #43 - 13.08.18 at 18:46:54
 
Ich habe beschlossen zumindest die Bilder der Treffen wieder freizugeben! Ein interessanter Beitrag der Website "Recht am Bild" und ein Artikel der "Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht" (lokaler Link) aus Brandenburg haben mich (bis auf weiteres) umgestimmt.

Update 21.12.2021: Auf Wunsch des Rechteinhabers habe ich die lokale Kopie des Artikels von "Recht am Bild" sowie den Link dazu in diesem Beitrag gelöscht.


 
« Last Edit: 21.12.21 at 18:12:54 by Manfred »  

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