Hallo,
ich bin auch kein Rechtsexperte ...
Ich hatte einen Beitrag zum Thema Veröffentlichung von Fotos gelesen, und auch in den Kommentaren dazu eine gewisse Zeit verbracht:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.htmlIch interpretiere dies so:
- Bilder aus dem öffentlichen Raum dürfen Personen enthalten, sofern diese "Beiwerk" sind, also nicht zum Motiv des Bildes zählen. Das tirfft hier wohl nicht zu, die Leute auf den Treffen werden ja absichtlich abgebildet.
- Hat man zu einer Veranstaltung entsprechende Hinweise abgegeben (Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass Bilder auf tr1.de (!) veröffentlicht werden), hat man kein Problem. Das dürfte hier zwar zutreffen, aber nicht nachweisbar sein. Sollte man vielleicht bei weiteren Treffen berücksichtigen, bei der Einladung und am Treffpunkt kenntlich machen.
- Eine explizite Zustimmung jeder abgebildeten Person wird ansonsten für kommerzielle Verwertung der Bilder benötigt, trifft hier nicht zu.
- Im o.g. Artikel gibt's folgenden wichtigen Satz: Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften. Das sei sehr weise gelöst.
Das hatte ich auch an anderer Stelle gelesen. Anwälte können nicht von sich aus abmahnen, sondern ein Betroffener/Geschädigter muss sie beauftragen bzw. sie müssen einen finden. Und es muss (für eine Abmahnung) ein Schaden zu bewerten sein.
Da die Bilder hier nicht kommerziell verwertet werden, müsste m.E. eine Möglichkeit genügen, dass abgebildete Personen Bilder löschen lassen können bzw. auf Bildern unkenntlich gemacht werden können.
Manfred, Du hast ja schon angegeben, dass Du zu Datenauskunft / Datenlöschung kontaktiert werden kannst.
Vielleicht solltest Du noch ergänzen, dass Du auch von nichtregistrierten Betroffenen Anfragen entgegennimmst, sie auf Bildern unkenntlich zu machen bzw. Bilder zu löschen (die sonst sinnlos sind).
Vielleicht auch einen eigenen Absatz zu Bildern:
Alle Bilder auf dieser Website, die Personen abbilden, sind in privatem Rahmen entstanden und von Privatpersonen eingestellt worden. Kein Bild wird irgendwie kommerziell verwertet, und die Verwendung von Bildern dieser Website für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet.
Auf Bildern abgebildete Personen haben das Recht, sich unkenntlich machen zu lassen. Ggf. wird das Bild dafür gelöscht.
Kontaktdaten siehe oben auf dieser Seite.
Da muss man dann auch wieder über die Service Manuals nachdenken ... Man könnte auch mal bei Yamaha nach einer Freigabe fragen.
Und die Scans unter "Press"... keine Ahnung.
Illegaler als vorher sind die mit der DSGVO aber auch nicht, weil davon nicht betroffen.
Viele Grüße,
Roland